Marl Aktuell vom 07.06.2010 - „Niemand hat uns gesagt, dass das gefährlich ist“

Frühgeborene starb an Hirnhautentzündung. Marler Arzthaftungsexperte eingeschaltet

Marl/Oberhausen. Kein guter Start: Kaum war die kleine Cemre im Herbst 2007 in einem Oberhausener Krankenhaus zur Welt gekommen, da musste sie auch schon auf die Intensivstation für Frühgeborene. Immerhin, so erklärten die behandelnden Ärzte der jungen Mutter schon nach einigen Tagen, würde sich ihre Tochter trotz der Frühgeburt sehr gut entwickeln. „Schon wenige Tage später wurde meine Tochter als „kerngesund entlassen“, erinnert sich die Mutter. Doch als sich am Abend des 27. Oktober 2007 bei ihrer Tochter hohes Fieber einstellte, begab sie sich sofort wieder ins Krankenhaus. Dort wurde ihr dringlich ein Notfallschein mit der Verdachtsdiagnose einer Hirnhautentzündung mitgegeben. „Niemand hat uns gesagt, dass das lebensgefährlich ist. Wir sollten uns erst am nächsten Tag an meinen Hausarzt wenden“ erzählt die verzweifelte Mutter, die am nächsten Morgen feststellen musste, das ihre Tochter blau angelaufen war und nicht mehr atmen konnte. Sie rief sofort den Notarzt, doch es war zu spät. Trotz aller Bemühungen der Ärzte verstarb Cemre wenig später an der Hirnhautentzündung. „Ich halte das für einen groben Fehler des Krankenhauses“, sagt Patientenanalt Stefan Hermann (44, Marl), Experte für Arzthaftung. Zum einen seien hygienische Mängel zu vermuten, die die Entzündung begünstigt haben und zum anderen habe das Kind mit der Verdachtsdiagnose Meningitis sofort wieder auf der kinderärztlichen Intensivstation aufgenommen werden müssen. „Der Zustand der kleinen Cemre hätte engmaschig kontrolliert werden müssen. Ich bin sicher, dann wäre der Tod des Kindes zu verhindern gewesen.“, so der Patientenanwalt. So aber wurde Cemre gerade mal 21 Tage alt. Jetzt fordern die Eltern Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 135.000 Euro und haben über ihren Anwalt Klage einreichen lassen. „Eine realistische Forderung, aber bei weitem nicht genug, um den Tod eines Kindes gerecht zu werden“, zeigt sich Rechtsanwalt Hermann kämpferisch und verspricht, sich mit ganzer Leidenschaft für die Eltern einzusetzen.
 

Dattelner Woche vom 08.04.2010 - „Wenn es um Kinder geht, kenne ich kein Pardon“

Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann erneut mit brisantem Fall beauftragt

Marl/ Oberhausen. Kein guter Start: Kaum war die kleine Cemre im Herbst 2007 in einem Oberhausener Krankenhaus zur Welt gekommen, da musste sie auch schon auf die Intensivstation für Frühgeborene. Immerhin, so erklärten die behandelnden Ärzte der jungen Mutter schon nach einigen Tagen, würde sich ihre Tochter trotz der Frühgeburt sehr gut entwickeln. „Schon wenig später wurde meine Tochter als „kerngesund“ entlassen“, erinnert sich die Mutter. Doch als sich am Abend des 27.10.2007 bei ihrer Tochter hohes Fieber einstellte, begab sie sich sofort wieder ins Krankenhaus. Dort wurde ihr lediglich ein Notfallschein mit der Verdachtsdiagnose einer Hirnhautentzündung mitgegeben. „Niemand hat uns gesagt, dass das lebensgefährlich ist. Wir sollte uns erst am nächsten Tag an meinen Hausarzt wenden“ erzählt die verzweifelte Mutter, die am nächsten Morgen feststellen musste, dass ihre Tochter blau angelaufen war und nicht mehr atmen konnte. Sie rief sofort den Notarzt, doch es war zu spät. Trotz aller Bemühungen der Ärzte verstarb Cemre wenig später an der Hirnhautentzündung. „Ich halte das für einen groben Fehler des Krankenhauses“ sagt Patientenanwalt Stefan Hermann (44, Marl), Experte für Arzthaftung. Zum einen sein hygienische Mängel zu vermuten, die die Entzündung begünstigt haben und zum anderen habe das Kind mit der Verdachtsdiagnose Meningitis sofort wieder auf der kinderärztlichen Intensivstation aufgenommen werden müssen. „Der Zustand der kleinen Cemre hätte engmaschig kontrolliert werden müssen. Ich bin sicher, dann wäre der Tod des Kindes zu verhindern gewesen.“, so der Patientenanwalt. So aber wurde Cemre gerade mal 21 Tage alt. Jetzt fordern die Eltern Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 135.000,- € und habe über ihren Anwalt Klage einreichen lassen. „Eine realistische Forderung, aber bei weitem nicht genug, um den Tod eines Kindes gerecht zu werden“, zeigt sich Rechtsanwalt Hermann kämpferisch und verspricht sich mit ganzer Leidenschaft für die Eltern einzusetzen.

 

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