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Marler Zeitung vom 17.12.2011 - Teure Hundebisse

Nach dem Vergleich vor dem Oberlandesgericht Hamm bekommt eine 14-Jährige 7.000,- € Schmerzensgeld

Marl. Weil es vor seiner Haustür im Alt-Marler Kreuzviertel von einem Rhodesian Ridgebach gebissen wurde, hat ein heute 14 Jahre altes Mädchen ein hohes Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,- € erhalten.

Der Fall liegt gut zweieinhalb Jahre zurück:

Katharina war auf ihren Inlinern unterwegs, als plötzlich aus dem Haus des Nachbarn ein kräftiger Jagdhund auf sie zu rannte. Der Rhodesian Ridgeback warf das damals noch 12-jährige Mädchen um und schnappte zu. Nach Angaben des Marler Patientenanwaltes Stefan Hermann (46), der das Mädchen und deren Eltern in dieser Sache vertritt, soll der Hund viermal zugebissen haben, in die Schulter, in den Kopf, in die Hüfte und in die Wade (wir berichteten). Katharina erlitt einen Schock und eine schmerzhafte Prellung. Zurück geblieben sind mehrere kleine Narben, zum Glück keine am Kopf. Katharina wurde vom Hausarzt drei Tage krankgeschrieben. Rechtsanwalt Stefan Hermann reichte gegen den Hundebesitzer Klage beim Landgericht Essen ein. Er forderte ein „angemessenes“ Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.500,- €. Die Haftpflichtversicherung des Beklagten wollte allerdings nur einen Abfindungsbetrag in Höhe von 1.000,- € zahlen. Der Fall landete vor dem Landgericht Essen, das dem Mädchen mit seinem Urtel vom 28.07.2010 4.000,- € Schmerzensgeld zusprach. Stefan Hermann: „Obwohl der Betrag bereits mehr war als das, was die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen hergab, hielt ich 4.000,- € für nicht angemessen.“

Die Familie legte Berufung beim Oberlandesgericht Hamm ein. Mit Erfolg. Dort wurde nun nach Angaben Hermanns ein Vergleich erzielt: Katharina, die lange Zeit Angst vor Hunden hatte und sich nicht traute, am Nachbarhaus des Hundehalters vorbei zu gehen, erhält nun insgesamt 7.000,- € Schmerzensgeld. Weitere Schäden sind bei dem Mädchen zum Glück nicht zurückgeblieben.  Wie ihr Anwalt mitteilt, ist Katharina inzwischen mit ihren Eltern in die Nähe von München gezogen, wo Katharinas Vater eine neue Arbeitsstelle angetreten hat. Inzwischen hat sich die Familie selbst einen Hund angeschafft.

Marl Aktuell vom 21.08.2010 - 15.000,- € für einen "Pferdekuss"

Marler Patientenanwalt wieder erfolgreich

Marl. Als Sascha T. an einem Freitag im Oktober 2009 mit seiner französischen Bulldogge, an der Ecke Dümmerweg/ Sickingmühlerstraße in Marl spazieren ging, war die Welt noch in Ordnung. Wie er, ließ auch Beate B. ihren Hund, einen Golden Retriever, unangeleint laufen. „Ich habe mich mit anderen Hundehaltern unterhalten und dabei meinen Hund im Auge behalte“, erinnert sich Sascha T. Die anderen Hunde hatte er leider nicht im Blick. Denn plötzlich lief Beate B’s Golden Retriever so gegen seinen Unterschenkel, dass er umknickte. „Zuerst dachte ich, ich hätte nur einen „Pferdekuss“ bekommen und bin nach Hause gehumpelt“, sagt Sascha T. Leider war das eine Fehleinschätzung. Seine Schmerzen wollten einfach nicht weichen. Doch die Ärzte fanden nicht heraus, wodurch diese Schmerzen verursacht wurden. „Einmal hieß es, das Schienbein sei gebrochen, ein anderes Mal, der Miniskus sei geschädigt. Außer dem Schmerz an sich gab es keine klar definierte Schadensfolge“, erklärt der Marler Experten für Schmerzensgeld, Patientenanwalt Stefan Hermann (44). Trotzdem gelang es ihm, ein Schmerzensgeld von 15.000,- € mit Beate B’s Versicherung auszuhandeln. „Für ein einen Pferdekusses von einem Hund ein tolles Ergebnis“, zeigt sich Sascha T. mit dem Ergebnis zufrieden und appelliert an alle Hundehalter, sich ausreichend zu versichern.
 

Marl Aktuell vom 07.08.2010 - Jagdhund riss Schülerin von Inlinern

Dann biss der Rhodesian Ridgeback mehrfach zu

Marl/Essen. Katharina war ein normales, fröhliches Mädchen, bis sich ihr Leben im April 2008 plötzlich und auf grausame Weise änderte. Die damals 11-jährige Schülerin aus Marl führ vor der elterlichen Wohnung in einer beschaulichen Siedlung mit ihren Inline-Skatern, als plötzlich ein großer Hund des Nachbarn, ein Rhodesian Ridgeback, auf das Mädchen zuschoss und es umwarf. Katharina stürzte zu Boden, schlug mit dem Kopf auf den Bordstein und zog sich eine Prellung zu. Während sie so dalag und den ersten Schock noch nicht verwunden hatte, wurde sie vom Hund in die Schulter, den Kopf, die Hüfte und schließlich in die Wade gebissen. „Das war ganz schrecklich“, sagt Katharina, die noch heute in Tränen ausbricht, wenn sie an den Vorfall denkt. Kein Wundern, denn eine psychologische Begutachtung ergab, dass sie eine posttraumatische Belastungsstörung in voller Ausprägung davon getragen hat.

Da die Haftpflichtversicherung des Hundehalters lediglich 1.000 Euro zahlen wollte, schalteten Katharinas Eltern den Marler Patientenanwalt Stefan Hermann (44) ein.

„Die angebotene Zahlung hätte nicht ansatzweise eine Wiedergutmachung für die erheblichen Verletzungen und Beeinträchtigungen dargestellt“, empört er sich. Das Landgericht Essen (3 O 168/09) gab ihm nun Recht und verurteilte den Hundehalter zur Zahlung von 4.000 Euro. Aber auch das ist dem auf Personenschäden spezialisierten Anwalt nicht genug.

Eine Narbe erinnert
Hermann kündigt Berufung an

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Denn das Gericht habe nicht gewertet, so Hermann, dass der Psychologe eine Entfernung der Narbe an der Wade empfahl. Katharina werde durch diese Narbe ständig an das schreckliche Ereignis erinnert, so dass sie nicht die Möglichkeit habe, ihre Erinnerung zu verdrängen.

„Ich halte 10.000 Euro für angemessen und werde in Berufung gehen“, erklärt Hermann. Da der Hundehalter sich nicht einsichtig gezeigt und den Hund weiterhin ohne Maulkorb laufen ließ, ist Katharina froh, dass sie nun seit einigen Wochen in München lebt.

Wenn sie schon nicht ihren schrecklichen Erinnerung entfliehen kann, dann wenigstens dem Hund.

Bildzeitung vom 04.10.2008 - Pfisch? Stute Fee starb trotz Spritzen-Behandlung

Das edle Pferd litt an Koliken, doch die Veterinäre gaben nur Schmerzmittel. Jetzt klagt die Besitzerin auf Schadensersatz.

Pfusch?
Stute Fee starb trotz Spritzenbehandlung

Wetter – Ina Nowinski (45) steht traurig an ihrer Pferdekoppel. In Gedanken ist sie ganz bei ihrer Friesenstute Fee (5). Doch von ihrem Liebling sind nur Fotos geblieben. Musste das Pferd sterben, weil Tierärzte gepfuscht haben?

Das zumindest wirft sie den Veterinären vor, die das Tier behandelt – vielmehr NICHT behandelt haben. Die Stute kam vor drei Jahren zu der Persönlichkeitstrainerin nach Wetter. Mühsam bildete sie das Pferd aus, setzte es bei Seminaren ein. Manager lernten im Umgang mit dem Tier Führungsverhalten. Doch dann wurde Fee krank. Die Trainerin zu Bild: „Fee hatte Koliken. Ich rief sofort in der Arztpraxis an, doch erst 90 Minuten später kam jemand. Fee wurde nicht richtig untersucht. Sie bekam lediglich drei Spritzen“.

Aber dem Tier ging es immer schlechter, es zitterte am ganzen Körper. Nowinski rief zwei weitere Male die Ärzte, doch sie gaben wieder nur die gleichen Spritzen. Am nächsten Tag bat sie einen anderen Veterinär um Hilfe. Doch der konnte Fee nicht mehr retten. Das Pferd litt an Blutstauungen im Darm, musste eingeschläfert werden. Ina Nowinski: „Ich will, dass diese Ärzte nie wieder praktizieren. Sie haben fahrlässig gehandelt, Fee nicht richtig abgehorcht. Dass sie nicht mehr da ist, schmerzt sehr“. Deshalb klagt sie jetzt auf 140 000 Euro Schadensersatz. Ihr Anwalt Stefan Hermann (42, Marl): „Es wurden Fehler bei der Behandlung gemacht. Dadurch hat meine Mandantin hohe Geld-Einbußen“.

 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

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Patientenanwältin
Sabrina DIEHL
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